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Die Europäische Kommission eröffnet wegen des Verdachts auf Verstöße gegen den Jugendschutz ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta.
Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste einschließlich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Grund für das Verfahren: Die Online-Konzerne haben besondere Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern und jugendlichen Nutzern. Jetzt soll geprüft werden, ob Meta gegen diese Vorschrift verstoßen hat. Die EU-Kommission vermutet, Facebook und Instagram könnten „Suchtverhalten bei Kindern fördern“. Ein schwerer Vorwurf! Ein ähnliches Verfahren läuft gegen die Video-App „TikTok“. Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen.
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Apsny News


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