Verfassungsschutz-Urteil: 1. Land will AfD-Check für Beamte und Polizei | Politik

03.05.2025 - Cumartesi 11:21

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Dürfen Polizisten nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes noch Mitglied bei der AfD sein? Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) will das prüfen.

Am Freitagvormittag hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der AfD geändert. Die Bundespartei gilt jetzt als gesichert rechtsextremistisch – bislang wurde sie nur als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ geführt.

Poseck will deshalb die Eignung von AfD-Mitgliedern für den Staatsdienst unter die Lupe nehmen: „Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat. Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“

Er will eine einheitliche, bundesweite Linie erreichen. „Deshalb werde ich das Thema kurzfristig zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven machen“, kündigt er an.

Hessens Innenminister Roman Poseck (55, CDU) führt die Landespolizei. Er will mit den Innenministern der Länder prüfen, ob Beamte auf AfD-Mitgliedschaft geprüft werden können

Hessens Innenminister Roman Poseck (55, CDU) führt die Landespolizei. Er will mit den Innenministern der Länder prüfen, ob Beamte auf AfD-Mitgliedschaft geprüft werden können

Foto: Helmut Fricke/dpa

Bayern unterstützt den Hessen-Plan

Bayern steht zu dem Vorstoß von Poseck. Ministerpräsident Markus Söder (58, CSU) hatte schon vor einem Jahr Zweifel daran geäußert, dass AfD-Mitglieder im Staatsdienst tragbar seien. Innenminister Joachim Herrmann (68, CSU) sagt jetzt zu BILD: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“

Zurückhaltend reagierte bisher immer Sachsen auf solche Vorstöße. Man gehe davon aus, dass die sächsischen Beamten zuverlässig auf dem Boden des Grundgesetzes agieren und ihren Dienst versehen, heißt es aus der Staatsregierung. Zudem habe man keine Informationen über eventuelle Parteimitgliedschaften bei sächsischen Polizeibeamten.

„Von staatlicher Parteienfinanzierung ausschließen“

► Es könnte der AfD jetzt allerdings auch ans Geld gehen. Bayerns Innenminister Herrmann zu BILD: „Die Entscheidung des BfV gibt Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann.“

Das Gleiche fordert die CDU in Niedersachsen. Ihr Chef Sebastian Lechner (44): „Die Innenministerkonferenz sollte jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich.“

Teaser-Bild

Foto: Lisi Niesner/REUTERS, picture alliance/dpa

► Umstritten unter den Innenministern ist ein mögliches Verbotsverfahren. Thüringens Innenminister Georg Maier (58, SPD) erklärt gegenüber BILD: „Ich begrüße die Einstufung der AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem ausdrücklich. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“

Andy Grote (56, SPD), Innensenator in Hamburg, hat dagegen Zweifel. Er sagt zu BILD: „Für ein mögliches Verbotsverfahren ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch – sollte sie gerichtlich bestätigt werden – eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung. Ob ein Verbotsverfahren mit der erforderlichen sehr hohen Erfolgsaussicht geführt werden könnte, wäre im nächsten Schritt vom BfV bzw. BMI zu prüfen.“

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