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Von CDU, SPD, Grünen und Linken: Neuer Antrag für AfD-Verbot | Politik
29.09.2024 - Pazar 13:00
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Die AfD gewann bei der Landtagswahl in Thüringen haushoch, ist in Sachsen und Brandenburg, aber auch in Hessen zweitstärkste Kraft. Jetzt wollen dutzende Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Grüne und Linke in einem Gruppenantrag die AfD verbieten. Die Initiative geht unter anderem vom Chemnitzer CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (49) aus.
Nach den Tumulten im Thüringer Landtag, bei dem die Höcke-AfD mit aller Macht ans Amt des Landtagspräsidenten gelangen wollte, hat die Debatte um ein AfD-Verbot wieder Fahrt aufgenommen.
Der Bundestag will nach WELT-Informationen bald über den Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren der AfD beantragt wird. Der Antrag wurde seit Monaten von mehr als 40 Bundestagsabgeordneten ausgearbeitet und wurde am Freitag nahezu fertiggestellt.
Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (49, CDU) ist Initiator des Verbots-Antrags
Für einen fraktionsübergreifenden Antrag braucht es 37 Abgeordnete. Bei CDU, SPD, Grüne und Linke unterstützen jeweils mindestens zehn Abgeordnete den Verbots-Antrag. Außerdem gibt es einen Hilfsantrag, damit der AfD die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen wird.
Doch ein Verbot durchzubekommen, ist enorm schwierig. Nur das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchstes Gericht, kann darüber entscheiden. Anträge können nur Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung stellen. Die Bundesländer und die Ampel-Regierung beteiligen sich NICHT an dem Antrag.
Mehr als 40 Bundestagsabgeordnete für AfD-Verbot
Die mehr als 40 Antragsteller aus CDU, SPD, Grüne und Linke werfen der AfD vor, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen und der Grundordnung mit einer „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüberstehen. Diese Gründe sind nach aktueller Rechtssprechung für ein Parteien-Verbot zwingend notwendig.
Als Beispiel führt der Antrag die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten an. Damit sind jedoch nicht nur ausreisepflichtige Flüchtlinge gemeint, sondern auch legal in Deutschland lebende Zuwanderer.
Laut WELT sollen aktuelle Gerichts-Entscheidungen den Antrag untermauern. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erlaubte, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus beobachtet werden darf. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht stufte die AfD als verfassungsfeindlich ein.
Aber: Der Antrag ist bei CDU und SPD umstritten. Selbst bei den Grünen und Linken gibt es Vorbehalte. Denn es gibt enorme Bedenken, eine Partei mit so hohen Wählerstimmen zu verbieten. Eine Mehrheit im Bundestag ist daher nach aktuellem Stand unwahrscheinlich. Möglich wäre deshalb auch das Verbot von einzelnen AfD-Landesverbänden.
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