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Wie kann die Gewalt gegen Politiker gestoppt werden? | Politik


Immer neue Angriffe auf Politiker sorgen für Entsetzen. Die Innenminister von Bund und Ländern fordern deswegen härtere Strafen bei Übergriffen gegen Politiker. Nancy Faeser (53, SPD) sprach von einem „deutlichen Stoppsignal“.

Doch bringen härtere Strafen wirklich etwas, um Gewalt zu bekämpfen?

NEIN, sagt Richterin Clivia von Dewitz (49). „Das Gesetz sieht schon genug hohe Strafen vor – trotzdem werden weiter Straftaten begangen.“

Richterin fordert: „Schnelle Reaktionen, schnelle Urteile“

▶︎ Was es laut der Expertin aber braucht: „Schnelle Reaktionen, schnelle Urteile – besonders bei Jugendlichen!“ Gleichzeitig dürfe man aber „keine Abstriche beim Rechtsstaat“ machen, so von Dewitz. „Um beides zu wahren, braucht es schlicht mehr Richter und mehr Staatsanwälte. Die Justiz ist seit langem überlastet.“

► Auch der Psychologe und Kriminologe Friedrich Lösel (Uni Erlangen) hält die Androhung von härteren Strafen nicht für zielführend. „Entscheidend ist, dass die Täter überhaupt mit einer Strafe rechnen müssen. Das heißt, die Täter dürfen nicht davon ausgehen, dass sie mit ihrer Tat durchkommen – sei es, weil sie gar nicht erwischt werden oder die Justiz überlastet ist.“

Kriminologe mahnt: Einsperren alleine hilft nicht

Außerdem sagt Kriminologe Lösel deutlich: „Gerade bei jugendlichen Tätern hilft Einsperren alleine nicht. Man muss zwingend auch pädagogisch und psychologisch mit ihnen arbeiten.“

FAKT IST: Eine Körperverletzung wird jetzt schon nach aktuellem Recht mit bis zu fünf Jahre Knast bestraft, eine gefährliche Körperverletzung, bspw. Prügeln mit einem Baseballschläger, sogar mit bis zu zehn Jahren! „Das ist eine lange Zeit! Wohin soll die geforderte Strafverschärfung denn da noch gehen?“, fragt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Udo Vetter (Düsseldorf).

Der Experte erklärt aber auch: In der Praxis werden Ersttäter bei einer Körperverletzung gerade mal mit einer Geldstrafe bestraft.

CDU-Rechtsexperte: Höhere Mindeststrafe

► Deswegen fordert CDU-Rechtsexperte Günter Krings (54) darüber zu diskutieren, „ob die Mindeststrafe bei der gefährlichen Körperverletzung generell noch ausreicht“. Die beträgt laut aktuellem Recht sechs Monate Haft, in minder schweren Fällen sogar nur drei Monate.

CDU-Rechtsexperte Günter Krings

CDU-Rechtsexperte Günter Krings

Foto: Britta Pedersen/dpa

Strafverteidiger: Mehr Polizeipräsenz, um Taten zu verhindern

Strafverteidiger Vetter mahnt aber: Es braucht nicht nur die Androhung von hohen Strafen, sondern vor allem ein effektives Eingreifen des Staates. „Das fängt mit ausreichend Polizeipräsenz an, um Straftaten zu verhindern, geht über eine effektive Strafverfolgung und schließlich schnelle Verurteilung.“

„Die Gesellschaft verroht zusehends“, sagt SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese (40). „Das zeigt sich am Wochenende auf dem Fußballplatz, an Hasskommentaren im Internet, in Wahlkämpfen, bei Prügeleien, die teils tödlich enden.“ Er fordert: „Wir brauchen dringend eine gesellschaftliche Umkehr hin zu einem Grundkonsens – und Respekt ist dabei das Schlüsselwort.“


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