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Zensur gegen Fake News? Habecks Netz-Aufseher rudert zurück | Politik
13.10.2024 - Pazar 20:05
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Im Streit um Zensurvorwürfe gegen die Bundesnetzagentur im Hause von Wirtschaftsminister Robert Habeck (55, Grüne) hat sich Netzagentur-Chef Klaus Müller (53, ebenfalls Grüne) jetzt öffentlich korrigiert. Die von ihm beauftragte und lizenzierte Meldestelle gegen „illegale Inhalte, Hass und Fake News“ soll sich nun doch nicht generell um Fake News (Falschnachrichten) kümmern, sondern nur um „illegale Fake News“.
Hintergrund: Am 1. Oktober hat Müllers Netzagentur die private Stiftung „REspect“ (gefördert mit Bundes- und Landesmitteln) zu sogenannten „trusted flaggern“ (vertrauenswürdigen Hinweisgebern) ernannt. Die Stiftung hat damit den offiziellen Auftrag, Hass und Hetze im Internet zu identifizieren und die Plattformen (Facebook, TikTok, Instagram, X etc.) zum Löschen der Einträge zu bewegen. Nach der einschlägigen EU-Verordnung (Digital Services Act) sind Plattformen verpflichtet, Lösch-Aufträge von „trusted flaggern“ vorrangig zu bearbeiten.
Logo der umstrittenen Meldestelle, die seit 1. Oktober in staatlichem Auftrag das Netz nach Illegalem durchsuchen soll
Das Vorgehen von Habeck und Müller ruft viele Kritiker auf den Plan. Bundestags-Vize Wolfgang Kubicki (72, FDP) sprach bei BILD von einer „grünen Zensuranstalt, die den Meinungskorridor einseitig einschränkt“. Die Beauftragung eines privaten Dritten, „der über ein zentrales Element unserer freiheitlichen Demokratie richten soll“, sei „unerträglich“.
Die WELT fragte am Wochenende, ob sich EU und Ampel-Regierung anschicken, „das Internet nicht nur von strafbaren Inhalten, sondern von politischer Kritik zu säubern?“ Begründung: Es sei schwer bis unmöglich, Hetze, Hass oder gar Desinformation sauber von politischer Meinung zu trennen.
Findet die „grüne Zensuranstalt“ im Hause von Robert Habeck „unerträglich“: Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (72, FDP)
Auf BILD-Anfrage korrigierte Müller nun: Die beauftragte Stiftung solle ausschließlich „illegale Inhalte, illegale Hassrede und illegale Fake News“ anmahnen und deren Löschung beantragen.
Dem wiederum widerspricht die Stiftung selbst, vermerkt auf BILD-Anfrage: „Fake News an sich sind nicht strafrechtlich relevant und werden daher nicht weiter von uns bearbeitet.“
Was verfolgt „REspect!“ dann überhaupt?
Die Stiftung gibt gegenüber BILD an:
► „Bis Ende September 2024 entfielen 63,5 Prozent der gestellten Anzeigen auf § 86a, StGB“ (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, z.B. Posten von Hakenkreuzen, Logo der Hamas), „weitere 26 Prozent auf § 130 (Volksverhetzung). Beispiele: Leugnung des Holocausts; Aufforderung zur Tötung von Menschen, die einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden.
► „Beide Delikte zusammen machten demnach fast 90 Prozent der gestellten Strafanzeigen aus. Wird Anzeige erstattet, handelt es sich also nicht um Bagatellen.“
Ein Löschantrag an die Plattformen ergehe erst dann, wenn ein zwölfköpfiges „juristisches Team“ der Stiftung den Hinweis als strafrechtlich relevant einstuft: „Wenn das der Fall ist, leiten sie die Meldung an das Bundeskriminalamt weiter. Dieses prüft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist.“ Erst danach erfolge die Beschwerde bei der jeweiligen Internet-Plattform, gegen die Facebook, X und Co. juristisch jederzeit klagen könnten.
Laut „REspect!“ gehen derzeit täglich 85 Meldungen ein, von denen 34 jeden Tag zur Anzeige gebracht werden“. Macht seit Gründung der Initiative 2017 insgesamt: 20.532 Anzeigen bzw. Löschanträge …
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