13 000 Euro Geldstrafe: Höcke wegen SA-Parole verurteilt | Politik
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) wurde wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Halle entschied am Dienstag, dass der AfD-Rechtsaußen 13 000 Euro zahlen und außerdem die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Richter Jan Stengel (62) und seine Kollegen waren überzeugt, dass der AfD-Politiker wusste, dass er bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA gerufen hatte. Höcke beendete seine Rede damals mit den Worten „Alles für Deutschland“. Die Staatsanwaltschaft Halle warf ihm daraufhin das Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation vor.
Staatsanwaltschaft Bendikt Bernzen forderte in seinem Plädoyer sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem sollte der AfD-Rechtsaußen 10 000 Euro an einen Verein zahlen. Für den Ankläger war „nicht glaubhaft“, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Losung verboten ist.
Nach seinen drei Anwälten – die allesamt Freispruch forderten – ergriff Höcke selbst das Wort. Zum zweiten Mal in dem Verfahren. Vor ihm auf dem Tisch lagen Karteikarten mit handschriftlichen Notizen. Gelegentlich warf Höcke einen Blick darauf. Er sagte dem Gericht: „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.“ Achtmal wurde seine Immunität inzwischen aufgehoben. Richter Stengel mahnte den Angeklagten: : „Zur Sache. Keine Wahlrede.“
Seinen Vortrag beendete Björn Höcke: „Glauben Sie mir, ich wusste es nicht. Ich bin völlig unschuldig. Ich bitte Sie um Freispruch.“
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