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Robert Habeck „Vollidiot“ genannt: Ex-Richter muss Geldstrafe zahlen | Regional

Robert Habeck „Vollidiot“ genannt: Ex-Richter muss Geldstrafe zahlen | Regional
Okundu
17 Mayıs 2024 - 7:18

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Reutlingen – In seinem Post tauchte viermal das Wort „Vollidiot“ auf, da spielte es auch keine Rolle mehr, dass das böse Gedicht nicht von ihm stammte …

Ex-Richter Werner Heinrich (79) wurde am Mittwoch vor dem Amtsgericht Reutlingen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Schmäh-Lyrik über Wirtschaftsminister Robert Habeck (54) auf Facebook geteilt hatte.

Darum geht es bei der Beleidigung

In dem Beitrag wurde der Grünen-Politiker nicht nur als Idiot bezeichnet, sondern auch mit „Hundekot“ verglichen. Er solle sich „verpissen“.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) stellte Strafantrag gegen den Ex-Richter

Wirtschaftsminister Robert Habeck (54, Grüne) stellte Strafantrag gegen den Ex-Richter

Foto: Georg Wendt/dpa

Warum so viel Hass? Der Ex-Richter: „Seit die Grünen in der Regierung sitzen, geht alles den Bach runter.“ Er habe den altgriechischen Begriff Idiot nur wörtlich genommen, denn übersetzt bedeute das „Stümper“ oder „Nichtskönner“. Genau das sei Herr Habeck.

Im Übrigen sei sein Facebook-Post als freie Meinungsäußerung zu werten, so Heinrich. Auch dieses Recht werde unter den Grünen fortlaufend beschnitten: „Es ist ein Trauerspiel, was hier politisch abläuft.“

Richter Werner Heinrich (damals 65) an seinem letzten Arbeitstag am 31. Juli 2009

Richter Werner Heinrich (damals 65) an seinem letzten Arbeitstag am 31. Juli 2009

Foto: Michael Hahn

Staatsanwalt Tobias Freudenberger (45) sah es anders: „Die Grenze zur böswilligen Verächtlichmachung wurde überschritten.“ Der Facebook-Beitrag des Angeklagten sei geeignet, das öffentliche Wirken des Ministers erheblich zu erschweren. Damit sei der Straftatbestand „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ (Paragraf 188 StGB) erfüllt.

Ex-Richter bekommt hohe Geldstrafe vor Gericht

Das Gericht folgte dem Ankläger, verurteilte den erbitterten Habeck-Gegner zu 7800 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze). Richterin Selina Domhan: „Im politischen Meinungskampf darf man nicht alles äußern. Es ging nur darum, mit Beleidigungen und Fäkalsprache gegen den Minister emotional Stimmung zu machen.“

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