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Knickt Lauterbach vor der Globuli-Lobby ein?: Homöopathie-Streichung aus Praxis-Gesetz gestrichen | Politik



Kommt jetzt die heikle Homöopathie-Wende?

Eigentlich war alles klar: Homöopathie-Behandlungen (z. B. mit Globuli-Kügelchen) sollen nicht mehr von Krankenkassen bezahlt werden. Das machte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) mehrmals deutlich. „Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn“, schrieb Lauterbach auf „X“ im Januar. „Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein.“

Doch im aktuellen Gesetzesentwurf zur Entlastung von Arztpraxen steht KEIN Wort von der Homöopathie-Streichung. Brisant! Denn im vorangegangenen Gesetzesentwurf stand, dass Homöopathie aus dem Krankenkassen-Katalog gestrichen werden soll: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“

Jetzt fehlt diese Passage ersatzlos!

[–>Aus dem Ministerium heißt es auf BILD-Anfrage: „Der Minister hält an seinem Plan fest, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen.“ Wieso ist der Homöopathie-Satz aus dem Gesetzesentwurf ersatzlos geflogen? Es könnte sein, dass sich die Regierung uneinig ist bei diesem Thema. In der Vergangenheit waren es vor allem Teile der Grünen, die sich für Homöopathie als Kassenleistung aussprachen.

Der grüne Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, Manne Lucha (63) ist dagegen, die Homöopathie als Kassenleistung zu streichen. Zum „Tagesspiegel“ sagte er im Januar: Lauterbach werfe „Nebelkerzen zulasten der Homöopathie“. Vielen Menschen helfe die Behandlung mit homöopathischer Medizin.

Jetzt könnte der Zankapfel Homöopathie Thema im Bundestag werden. Aus dem Ministerium heißt es: Die Homöopathie-Regeln sollen „Thema der weiteren Beratungen auch im Parlament sein“.


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