Wahlrecht: Merz warnte vor Gerichts-Klatsche, aber die Grünen lachten nur | Politik

30.07.2024 - Salı 12:37

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Die Ampel ist mit ihrem heikelsten Wahlrechts-Vorstoß gescheitert. Deutschlands oberstes Gericht hält die angedachte Aufhebung der sogenannten „Grundmandatsklausel“ für verfassungswidrig.

Der Ampel-Plan hätte dazu führen können, dass Millionen Menschen in Deutschland NICHT mehr im Bundestag vertreten sind. Eine Partei könnte dutzende Wahlkreise gewinnen – und dennoch keinen einzigen Abgeordneten ins Parlament schicken. Nur, weil sie bundesweit bei unter fünf Prozent liegt.

Beispiel: Die CSU hätte fast jeden Wahlkreis in Bayern gewinnen, mehr als zwei Millionen Stimmen holen und trotzdem aus dem Bundestag fliegen können. Diesem Szenario hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.

Protokoll: „Lachen bei Abgeordneten der Grünen“

▶︎ Brisant: CDU-Chef Friedrich Merz (68) warnte die Ampel-Regierung vor genau diesem Vorhaben. Doch als er im Plenum des Deutschen Bundestags seine Bedenken vortrug, die jetzt vom Verfassungsgericht bestätigt wurden, erntete er von den Ampel-Parteien nur Gelächter und Zwischenrufe.

Das geht aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 17. März 2023 hervor.

Merz versuchte es zunächst versöhnlich: „Ich würde mich gerne an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen wenden. Wir sind uns einig, dass wir dieses Parlament verkleinern müssen.“

Doch damit prallte er ab. Im Protokoll ist festgehalten: „Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN“

Der CDU-Vorsitzende machte Ernst. „Sie schlagen vor, die Grundmandatsklausel zu streichen, mit der Folge, dass in Deutschland ganze Bundesländer (...) mit direkt gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag nicht mehr vertreten sind.“

Merz‘ Angebot: Die Abstimmung „um zwei Wochen verschieben, um darüber nachzudenken, wie wir dieses Problem (…) gemeinsam lösen können“. Denn dieser „Beschädigung des Vertrauens in unsere Demokratie werden wir zu keinem Zeitpunkt zustimmen“ – und „jede Gelegenheit nutzen“, die Reform zu kippen. Sprich: Dagegen klagen!

Ein Angebot, das FDP-Fraktionschef Christian Dürr (47) lauthals ausschlug. Sein Zwischenruf ist im Protokoll festgehalten: „Sie wollen reden, aber nichts beschließen!“ Anschließend wischte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich (65) die Kritik der Union an der Abschaffung der Grundmandatsklausel beiseite.

Zu Unrecht. Am heutigen Dienstag um 10:20 Uhr meldete die Deutsche Presse-Agentur: „Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht.“

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