Wahlrechtsreform: Der Ampel droht nächste Gerichts-Klatsche | Politik

29.07.2024 - Pazartesi 20:10

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Im März 2023 hat die Ampel-Regierung eine Wahlrechtsreform beschlossen. Das noble Ziel: Der Bläh-Bundestag soll verkleinert werden, von aktuell 733 auf 630 Abgeordnete.

ABER: Die Reform könnte verfassungswidrig sein, unter anderem Union und Linke haben dagegen geklagt. Am Dienstagvormittag will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden. Es geht um viel. Und der Ampel droht die nächste Gerichts-Klatsche.

Was bislang gilt – und zum Bläh-Bundestag führt

Bislang gilt: Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten im Wahlkreis, der Gewinner zieht in den Bundestag. Die Zweitstimme entscheidet, wie sich der Bundestag zusammensetzt.

▶︎ Problematisch – und aufgebläht – wird es, wenn Parteien bei den Erststimmen punkten und dadurch mehr Sitze erringen, als ihr gemäß Zweitstimmenergebnis zustehen (Überhangmandate). Damit die Mehrheitsverhältnisse dann wieder stimmen, müssen auch an die anderen Parteien noch mehr Sitze vergeben werden (Ausgleichsmandate).

Klar ist also: Eine Wahlrechtsreform ist bitter nötig, denn seit Jahren wird der Bundestag immer größer. Vorgesehen sind 598 Abgeordnete – aktuell sind es 135 mehr.

23. April 2024: Die vorsitzende Richterin Doris König (Mitte) und ihre Kollegen am Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung zur Wahlrechtsreform der Ampel

23. April 2024: Die vorsitzende Richterin Doris König (Mitte) und ihre Kollegen am Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung zur Wahlrechtsreform der Ampel

Foto: Uli Deck/dpa

Die Reform-Pläne der Ampel, die für Empörung sorgen

Um den Bläh-Bundestag zu schrumpfen, will die Ampel-Regierung mit ihrer Wahlrechtsreform die Überhangs- und Ausgleichsmandate abschaffen.

▶︎ Das würde vor allem die CSU treffen. Sie lag mit den errungenen Mandaten regelmäßig über ihrem prozentualen Gesamtergebnis.

UND: Mit der Wahlrechtsreform will die Ampel die sogenannte „Grundmandatsklausel“ streichen. Damit konnten bislang Parteien in den Bundestag einziehen, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind – aber mindestens drei Direktmandate ergattert haben.

Beispiel: Die Linke kam 2021 nur auf 4,9 Prozent, gewann aber drei Direktmandate – und rettete sich so in den Bundestag. Nach der Ampel-Wahlrechtsreform wäre das nicht möglich und die Linke raus aus dem Parlament!

Alexander Dobrindt (54), Landesgruppenchef der CSU im Bundestag, nennt die Wahlrechtsreform der Ampel eine „dreiste Wahlrechtsmanipulation“

Alexander Dobrindt (54), Landesgruppenchef der CSU im Bundestag, nennt die Wahlrechtsreform der Ampel eine „dreiste Wahlrechtsmanipulation“

Foto: Sabina Crisan/dpa

Und auch die Union wäre betroffen: Denn sollte die CSU in Bayern nur 31 Prozent der Stimmen bekommen, läge sie bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Hieße laut Reform: raus aus dem Bundestag! Das hätte riesige Auswirkungen auf die Regierungsbildung, denn der CDU würden die Stimmen ihrer Schwesterpartei komplett fehlen.

Verfassungsrichter haben Wegfall der Grundmandatsklausel bereits kritisiert

Eine „dreiste Wahlrechtsmanipulation“, nannte Alexander Dobrindt (54), Landesgruppenchef der CSU im Bundestag, das Reform-Vorhaben. CSU-Chef Markus Söder (57) sprach sogar von einem „Anschlag auf die Demokratie“.

Mehrere Verfassungsrichter hatten in der mündlichen Verhandlung bereits den Wegfall der Grundmandatsklausel – und die weitreichenden Folgen – kritisiert. Wie sie am Ende aber entscheiden, ist unklar – und dürfte von allen Parteien mit Spannung erwartet werden.

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