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Ösi-Politiker wegen „Södolf“-Rede verurteilt – 14 850 Euro Geldstrafe | Regional


Deggendorf – „Die Lockdowns sind sinnlos, die Maskenpflicht ist nicht effizient. Danke Södolf. Er ist kein Landesvater, sondern ein Landesverräter!“

Wegen seiner „Södolf“-Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD stand der österreichische TV-Moderator, Publizist und frühere Rechtsaußen-Politiker Gerald Grosz (47) am Montag in Deggendorf vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Beim politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen war Grosz 2023 als Redner aufgetreten

Beim politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen war Grosz 2023 als Redner aufgetreten

Foto: Armin Weigel/dpa

► Bei seiner Aschermittwochs-Rede im Februar 2023 in Osterhofen bezeichnete er Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (57, CSU) als „Södolf“, als „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“. Zudem nannte er Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) einen „Horrorclown“. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den österreichischen Ex-Politiker, Moderator und Autor daher u.a. wegen Beleidigung, Verleumdung und wegen übler Nachrede angeklagt. Söder und Lauterbach hatten Anzeige gegen den Österreicher erstattet. Zudem soll der Grazer bei seinem Vortrag ein verbotenes Jagdmesser getragen haben. Per Strafbefehl wurde Grosz zu einer Geldstrafe von 36000 Euro (90 Tagessätze á 400 Euro) verurteilt. Der Moderator legte Einspruch ein.

Am Montag kam es zum Prozess, über fünf Stunden wurde verhandelt. Das Gericht reduzierte letztlich die Geldstrafe auf 14 850 Euro (90 Tagessätze á 165 Euro), blieb damit weiter unter der Vorstrafengrenze. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte über 25 000 Euro beantragt.

Grosz war bis 2015 in Österreich politisch aktiv für die rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ. 2022 trat er sogar bei der Bundespräsidentenwahl an. Seit 2017 ist er vor allem als Moderator im österreichischen Fernsehen zu sehen, veröffentlichte vier Bücher. Für den politischen Aschermittwoch im vergangenen Jahr buchte ihn die AfD als Redner.

Grosz (2. v.r.) mit seinen Verteidigern Alexander Stevens (v.l.), Holm Putzke und Philipp Müller

Grosz (2. v.r.) mit seinen Verteidigern Alexander Stevens (v.l.), Holm Putzke und Philipp Müller

Foto: Armin Weigel/dpa

Das Amtsgericht Deggendorf nutzte Grosz als Bühne, hielt eine minutenlange Rede, in dem er zugab, dass er die Äußerungen zwar getätigt habe. Für das Verfahren habe er jedoch kein Verständnis.

► Grosz erklärte im Prozess, dass er eine „Bierdeckel-Rede“ gehalten habe, er habe sich lediglich Stichpunkte notiert. Die angeklagten Äußerungen seien spontan gefallen. Vor Gericht sagte Grosz, dass er über die Ermittlungen verwundert sei. „Der politische Aschermittwoch ist traditionell ein geschützter Raum der politischen Satire.“

Grosz-Anwälte wollten Söder und Lauterbach als Zeugen laden lassen

So habe etwa der frühere bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (†73) in Aschermittwochs-Reden seine politischen Gegner als „vaterlandslose Gesellen“ bezeichnet. Ministerpräsident Söder selbst habe beim politischen Aschermittwoch 2024 die Fraktionsvorsitzende der bayerischen AfD, Katrin Ebner-Steiner (45), als „Leni Riefenstahl für Arme“ bezeichnet.

Grosz vor Gericht: „In Österreich hätte so eine Rede nie zu einem Verfahren geführt. Bei den Aschermittwochsreden treten Politiker in die Rolle von Satirikern, es wird derbleckt, also gespottet.“ Grosz habe die Corona-Politik Söders und Lauterbachs aufs Korn genommen.

► Zu seinen „Södolf“-Äußerungen erklärte er: „Es ging um die Debatte über Freiheit. Es ging um Lockdowns, Schließungen und Impfpflicht. Söder hat seine Wähler verraten.“ Seine Verteidiger griffen die Generalstaatsanwaltschaft am, nannte die Behörde als verlängerten politischen Arm Söders. Jurist Alexander Stevens stellte einen Antrag, wonach Grosz als Satiriker zu betrachten sei. Die angeklagten Äußerungen seien daher von der Kunstfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar. Zudem sollten Söder und Lauterbach als Zeugen geladen, alle Reden der CSU beim politischen Aschermittwoch seit den 50er Jahren zum Vergleich angehört und ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Das Gericht jedoch lehnte die Anträge ab.

Das Jagdmesser, das Grosz bei seiner Rede gezeigt hatte, stellte sich hingegen als Attrappe heraus, eine sog. „Anscheinswaffe“. In Wahrheit handelte es sich lediglich um einen Flaschenöffner.


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